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EASA-Anspruch und Modellflug-Wirklichkeit |
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Am 22. August veröffentlichte die "Europäische Agentur für Luftsicherheit" EASA mit Sitz in Köln auf 88 Seiten in schwer verständlichem Fach-Englisch ihre Vorstellungen einer Regulierung des Betriebs von unbemannten Flugzeugen unter 25 kg - eine Aufgabe, für die sie vom EU-Parlament erst noch ermächtigt werden muss. Darum nannte die EASA ihr Papier "Prototype". Hintergrund der Regelungen ist der millionenfache Betrieb von Multikoptern in allen europäischen Ländern jenseits von Vorschriften und Gesetzen. Und weil das Papier den Betrieb von Flugmodelle im europäischen Luftraum den gleichen Bestimmungen wie Drohnen unterwerfen will, erzeugte es Aufruhr.
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22. Aug. 2016 EASA sagt: Ein Flugmodell ist eine Drohne, eine Drohne ist ein Flugmodell
Modellflieger horchen auf, wenn unter Artikel 2 "Definitionen" der Gegenstand des Prototype-Papiers "UA", "unmanned aircraft", genannt wird. Für die EASA ist alles, was ohne menschliche Besatzung fliegt, ein UA.
Keinen Mann an Bord hat auch jedes Flugmodell, das seit Alphonse Pénauds "Planophore" von 1872 zu fliegen in der Lage ist. Doch die 72 Seiten des Prototype kreisen ausschließlich um das, was umgangssprachlich (wie in der Sprache des internationalen Luftsports) "Drohne" genannt wird. Das Papier soll einmal die Bestimmungen der EU Kommission werden für "Design, Produktion, Wartung und Betrieb von unbemannten Flugsystemen (UASs) und ihren Antrieben, Propellern, Teilen, nicht eingebautem Zubehör und ihrer Fernsteuerung". Da nach Einschätzung der EASA der Betrieb von UA nach Eigenschaften und Aufgaben variiert, sollen die Vorschriften umso strenger werden, je höher das Risiko eingeschätzt wird. Geplant sind auch Definitionen und Normen für Hersteller.
Vorgesehen sind drei Kategorien von UA. Die "offene" benötigt keine Erlaubnis der Luftaufsicht, bevor der Betrieb stattfindet; sie hat vier Unter-Kategorien. A0 hat ein Fluggewicht von unter 250 g, sie soll nicht höher als 50 m steigen und sich nicht mehr als 100 m vom Piloten entfernen können. A3 darf bis zu 25 kg wiegen und 150 m hoch steigen. Eine zweite "spezifische" genannte Kategorie verlangt für den Betrieb die Autorisierung durch die Behörde. In der dritten, der "zertifizierten" Kategorie muss nicht nur das UA selbst zertifiziert sein, der Pilot muss auch eine Lizenz besitzen und der Techniker, der das Gerät betreut, von der Luftaufsicht anerkannt sein.
Bis 2019 soll der kommerzielle Betrieb wie die auf dem Markt angebotenen UASs (Unmanned Aircraft Systems) den Regularien entsprechen und ab 2020 sollen UA nur noch im Rahmen europäischer Regeln fliegen dürfen. Und der Modellflug? Für ihn sollen die gleichen Regeln gelten!
Um den vermuteten Zorn der Modellflieger zu dämpfen, gibt es Artikel 15. Er verleiht Verbänden oder Klubs Behördenstatus bei der Erteilung einer Betriebserlaubnis für die zweite, die "spezifische" Kategorie von UA. In diese würden nach Meinung der EASA herkömmliche Flugmodelle passen; beauftragte (Modellflug-)Verbände sollen manche Bestimmung sogar selbst definieren können. Doch es bleiben die Grenzen: 150 m Flughöhe, der Pilot muss 14 Jahre alt sein, er muss sich national registrieren lassen und die Nummer muss auf dem Modell stehen.
Warum man nicht Modellflug und Drohnen unabhängig voneinander regelt? "Wir haben es versucht", schreiben die EASA-Autoren. "Es ist schwierig, weil ein Flugmodell ein 'unmanned aircraft' ist." Keiner der Fachleute, die bei der EASA mitarbeiten, hat festgestellt, dass hier ein klassischer Zirkelschluss vorliegt: Man setzt etwas voraus, und ist zufrieden, wenn eine direkte Ableitung die These bestätigt.
1. EASA_EU_Prototype 22 Aug 2016
2. EASA_EU_Prototype_Explanatory-Note 22 Aug 2016
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12. Sept. 2016 "Knacken einer nicht vorhandenen Nuss mit dem Vorschlaghammer"
Als erster meldete sich Dave Phipps zu Wort. Er ist Geschäftsführer des BMFA, des britischen Modellflugverbandes und Modellflug-Experte von Europe Air Sports (EAS), einer Lobby-Organisation für den europäischen Luftsport, die der FAI angeschlossen ist. Er hatte wohl auch vergleichbar wenig Mühe beim Lesen der 88 Seiten: "Die EASA kann Modellflug nicht als eine Aktivität begreifen", schrieb er entsetzt auf der BMFA Website. "Ihre Vorschläge sind ein gutes Beispiel schlimmster Exzesse von EU Regulierung, entwickelt für ein Gebiet, wo es ihrer nicht bedarf... Ein Vorschlaghammer, um eine nicht existente Nuss zu knacken." Dave Phipps weiter: Wenn es tatsächlich schwierig sei, eine Definition für "Flugmodell" zu finden, "kann ich doch nicht akzeptieren, dass die EASA unfähig ist, Modellfliegen als Aktivität zu definieren".
3. BMFA News Threat to model flying 12 Sept 2016
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15. Sept. 2016 Bedenken von 88.000 Mitgliedern in Deutschland, die Modellflug betreiben
Höflicher schrieb kurz darauf der DMFV einen langen Brief an die EASA, ohne Dave Phipps' wortgewaltigen Kommentar zu kennen. Auf sieben Seiten bemühte sich ein Autorenteam, den EASA-Experten den Unterschied zwischen Drohnen-Fliegen und Modellfliegen zu erklären, auf Mängel des "Prototype" hinzuweisen und die in den USA gefundenen Regelungen als Vorbild anzubieten. Mängel bestünden u.a. darin, dass entgegen einer EASA-Erklärung aus dem Jahr 2015 anerkannte Modellflugplätze diesmal nicht von Regulierungen ausgenommen seien. Die EASA dürfe auf keinen Fall organisierte Modellflieger Drohnen-Regularien unterwerfen, solange diese auf erlaubtem Gelände ihren Sport- und Freizeitaktivitäten nachgingen.
"Klassischer Modellflug verlangt erfahrene Piloten." Das Wissen darüber, wie man ein Flugmodell steuert, werde über Vereine, Magazine und Websites vermittelt; um die Fähigkeit praktisch zu erwerben, bedürfe es des Trainings von Monaten oder Jahren. Ziel sei das Fliegen. Der Zweck von Drohnen sei jedoch ein anderer. Sie seien entworfen, um überall verkauft und ohne spezielle Kenntnisse geflogen zu werden. Ihre Konstruktion garantiere Flugstabilität, sie seien Plattformen für Aufgaben wie Datensammlung, Fotografieren oder Gütertransport. - Sollten die vorgeschlagenen Drohnen-Regeln im Jahr 2020 auch für den Modellflug verbindlich werden, wäre die zweitälteste und am meisten verbreitete Luftsportart am Ende, so das DMFV-Schreiben.
4. DMFV-Position-Paper-EASA-Prototype 15 Sept 2016
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15. Sept. 2016 "Ein großer Schritt in die richtige Richtung"?
Der DMFV hatte seine Stellungnahme auch an die betroffenen europäischen Aeroclubs (einschließlich Norwegen, Schweiz, Liechtenstein und Island) wie an die FAI geschickt; eine Stellungnahme von Norwegen kam als Antwort; sie war schon fertig. Auch der norwegische Aeroclub steigt höflich ein ins Thema, lobt die Initiative, und schreibt dann doch der EASA, dass Norwegen es vorziehe, wenn die Agentur zwischen kommerziell genutzten UA und privat geflogenen Flugmodellen für Sport und Freizeit unterscheiden würde. Auf vier Seiten schlägt Jon Gunnar Wold, Geschäftsführer Modellflug, eine Menge Verbesserungen des Wortlauts vor. Diese, wie das gesamte Schreiben, dürfte die Agentur in Köln bestärkt haben, dass sie - mit ein paar kleinen Änderungen - schon auf dem richtigen Wege sei.
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23. September 2016 Dave Phipps und die FAI treffen EASA-Direktor Yves Morier
Weniger angepasst hatte der erwähnte Dave Phipps ein Treffen mit dem verantwortlichen Direktor und Experten der EASA in Köln vorbereitet. Dabei auch der damalige Präsident des Weltluftsport-Verbandes FAI, John Grubbstrom, und Susanne Schödel, FAI Generalsekretärin. Dave Phipps' Präsentation unterzieht die EASA Prototype-Regeln einer umfassenden Kritik aus Sicht des Modellflugs: "Sie sind für Multirotor-Kamera-Plattformen geschrieben, und versuchen anschließend, den Modellflug irgendwie einzupassen."
Ähnlich wie das DMFV-Papier vom 15. September stellt Phipps die unterschiedlichen Eigenschaften und Funktionen von RC Flugmodellen und RC Kameradrohnen in einem Schaubild gegenüber. Um dann das Universum von über 100 Flugmodell-Klassen aufzublättern: "Was macht die EASA z.B. mit Eigenkonstruktionen? Fesselflugmodellen? Freiflugmodellen? Modellraketen? Modell-Heißluftballons? Will sie da überall einsteigen, ohne die geringste Ahnung davon?" Er endet versöhnlich: Die internationale Modellflug-Gemeinschaft erkenne an, dass die EASA mit der Regulierung ungesetzlicher Drohnennutzung eine schwierige Aufgabe habe. Und mahnt: Zusammenarbeit sei mit Sicherheit besser, als wenn die Agentur in einen Krieg mit 500.000 europäischen Modellfliegern ziehe.
5. Meeting with Yves Morier 23 Sept 2016
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05. Okt. 2016 "Neue Möglichkeiten für den Modellflug?"
In zwei Papieren suchte - zwei Wochen nach dem Treffen der FAI-Spitze mit der EASA - die Bundeskommission Modellflug im DAeC nach einfachen Lösungen im Guten. So könnten ihrer Meinung nach in "Modellflugzeugen" elektronische Stabilisatoren untersagt werden, die sich an GPS-Daten orientieren und "Modellflugzeuge" so von "technisch komplexen Luftfahrzeugen" abgrenzen. Das andere Papier prophezeit, dass die "Prototype Regulations" in die "Basic Rules" der europäischen Luftfahrt einfließen, "mit mehr oder weniger großen Änderungen". "Dazu werden sicherlich einige alte Zöpfe abgeschnitten werden müssen..." Doch Artikel 15 eröffne "neue Möglichkeiten für den Modellflug". - Man fragt sich, was die ungenannt gebliebenen Herren wohl gelesen haben.
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16. Okt. 2016 Dave Phipps auf der FAI Website will "den Opa leben lassen"
Niemand hat sich so gut in die Materie eingearbeitet wie der bereits erwähnte Dave Phipps. Das FAI-Papier schildert zunächst Modellflug als Flugsport, der etwa die Hälfte der Aktivitäten des Welt-Luftsportverbandes ausmacht. Aus der Community haben den Autor eine Menge Einwände erreicht, die zeigen, wie wenig der "Prototype" zum Modellflug zu passen scheint. Auch der Artikel 15 wird - so Dave Phipps - nicht als Sicherheit für den klassischen Modellflug verstanden, sondern als Übergang ("transitional"), solange, bis die Regulierungen für Multikopter mit Kameras auch den Modellflug erfassen. Insgesamt, so die Befürchtungen, würden die Bestimmungen des "Prototype" die am stärksten treffen, die sich derzeit gesetzestreu verhalten. Und was die Sicherheit der Steuerungs- und sonstigen Technik angehe - die der "Prototype" ebenfalls umfassend regeln will - habe sich die Community als viel effektiver erwiesen als staatliche Auflagen.
Dave Phipps schlägt als Lösung einen ergänzten Wortlaut von Art. 15 vor. Dieser soll in der FAI-Version den beauftragten Verbänden und Klubs die Freiheit geben, Modellflug in der Weise zu regulieren, in der dies geschah, bevor die EU-Regularien entsprechend "Prototype" in Kraft treten. - Der englische Begriff für solche Regel heißt "grandfathering" - man lässt den Opa leben. Aber was, wenn man ihm die Rente kürzt?
6. EAS + FAI Dave Phipps 16 Oct 2016
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08. Nov. 2016 FAI geht in die Details
Nach dem Treffen mit EASA-Verantwortlichen versuchte die FAI, auf fünf Seiten zusammenzubringen, was nicht zusammen gehört: Die Vorstellung der EASA, Modellfliegen als Drohnen-Sparte zu begreifen, und die Welt des Modellflugs. Insgesamt acht Empfehlungen für eine Definition von Flugmodellen versus Drohnen gehen tief in die Details. Schwierig ist insbesondere, dass die Modellflugorganisation der FAI, die CIAM, gerade eine neue Klasse "Drohnen-Modelle" F3U eingeführt hat, zusammen mit einem Regelwerk für FPV-Rennen. Statt sie anderen Flugmodellen zuzuordnen, sollen sie nach Vorstellung der FAI in EASA-Regelwerken als "ferngesteuerte Drohnenmodelle" berücksichtigt werden, Flugmodelle aber einen eigenen Paragrafen bekommen.
7. FAI Considerations 8 Nov 2016
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21. Nov. 2016 EASA erklärt sich
Die Ergebnisse eines Expertentreffens fasste die EASA in einer Präsentation zusammen, die sie verbreitete. Als Leser gewinnt man nicht den Eindruck, dass die Agentur aus den vielen Briefen der Betroffenen gelernt hat. Ihre Strategie ist jetzt, Artikel 15 des "Prototype" zu verteidigen, der Verbänden und Klubs eine entscheidende Rolle zuschreibt: Diese sollten sich national autorisieren lassen, in eigener Regie den Betrieb von Flugmodellen wie bisher fortzuführen, und bekämen dafür eine Bestandsklausel zugebilligt. Ausdrücklich heißt es: "Die Intention ist, den derzeitigen Betrieb (von Flugmodellen?) 'to grandfather' unter gegenwärtigen Bedingungen und Begrenzungen."
Vergleicht man den behaupteten guten Willen mit dem Wortlaut des leicht veränderten Artikels 15, wie er jetzt vorgeschlagen wird, gibt die EASA keinen Grund zur Beruhigung. Inhaltlich ist die Agentur keinen Millimeter auf den Modellflug zugegangen und hat auch die von Dave Phipps/ FAI vorgeschlagene Ergänzung des Absatz 3. nicht aufgenommen. Dagegen hat sie noch einmal bestätigt, dass sie "Flugmodelle" nicht aus ihrer Regulierung herausnehmen will, weil man ihren Unterschied zu Drohnen nicht definieren könne.
8. EASA Expert Group Meeting 21 Nov 2016
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01. Dez. 2016 Bruno Delor lässt die Katze aus dem Sack
Bruno Delor ist Präsident der französischen Modellflugorganisation FFAM, 1. Vizepräsident der CIAM und Vizepräsident der FAI für Frankreich. Er schrieb einen Brief an die europäischen Aeroclubs und die CIAM Delegierten, in dem er sich als Repräsentant der FAI für die Verhandlungen mit der EASA einführt. Sein Schreiben zitiert den neuen Artikel 15 vom 21. November samt seiner Grammatikfehler, stellt fest, dass die EASA den Modellflug nicht aus der Regulierung herausnehmen will, und beschwört die Chance einer Bestandsklausel für den Modellflug. Damit macht er klar, dass - wenn nicht die gesamte FAI, so doch ihr benannter Vertreter - auf die Position der EASA eingeschwenkt ist.
9. To FAI Members concerned by EASA regulation 1 Dec 2016
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01. Dez. 2016 Der Schweizer Modellflug reagiert
Peter Germann, Präsident des Schweizer Modellflugverbandes, schreibt sofort einen Brief an den gleichen Verteiler in Europa.
1. Sein Verband lehne alles ab, was im "Prototype" über Modellflug geschrieben werde.
2. Er dränge den Weltluftsportverband FAI, Detail-Verhandlungen auf Basis des "Prototype" zu unterlassen, da dies eine grundsätzliche Zustimmung zum unerwünschten, grundsätzlichen Ansatz der EASA bedeute.
3. Sein Verband SMV/FSAM schlage vor, Artikel 15 um eine Klausel zu ergänzen, die den gesamten Modellflug aus der Regulierung des Betriebes von unbemannten Flugzeugen herausnehme.
Dieser Brief bekam sofort Zuspruch nicht zuletzt von vielen Schweizer Experten; ein Mitglied von Europe Air Sports forderte, "Bruno Delor müsste sofort das Handwerk gelegt" und ihm das FAI-Mandat entzogen werden.
10. Swiss Aero-Club Position to FAI proposal 1 Dec 2016
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13. Dez. 2016 Der DMFV unterstützt die Schweizer Position und bekommt eine vorläufige Absage
Für ein angekündigtes EASA-Meeting am 14. Dezember schreibt der DMFV an den zuständigen Direktor, dass er der Position des Schweizer Verbandes unterstütze. Er bittet um eine Möglichkeit, seinen beigefügten Vorschlag für die wohl begründete und abgestimmte Ausnahmeklausel für den Modellflug in Artikel 15 direkt im Detail zu erklären. - Yves Morier antwortet am 14. Dezember ausweichend, dass er die europäischen Verbände insgesamt einzuladen gedenke und wieder auf den DMFV zukommen werde.
11. DMFV to EASA and answer 13 Dec 2016
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19. Jan. 2017 FAI und Bruno Delor schwenken um auf die Schweizer Position
Viele europäische Verbände innerhalb der FAI hatten den Schweizer Vorschlag unterstützt, den Modellflug aus der europäischen Regulierung des Betriebs unbemannter Flugzeuge herauszunehmen. Um diese Position zu übernehmen und zu begründen, hatte sich offensichtlich eine Expertengruppe der FAI zusammengesetzt und ein neues Papier geschrieben, dass die Sonderstellung des Modellflugs herausstellt. Zwei Anhänge ergänzen diese Überlegungen: Ein völlig neu geschriebener Artikel 15 als Basis für die nächsten Gespräche mit der EASA, und die klassischen FAI Definitionen für Flugmodelle.
Diese sind unspektakulär, haben es aber in sich. Seit über einhundert Jahren wird international daran gearbeitet, seit 1936 hat die FAI festgelegte Regeln für Flugmodelle, seit 1946 gibt es die CIAM, die Sportkommission Aeromodelling, deren wesentliche Arbeit in der Entwicklung solcher Regeln besteht. Wichtiger Bestandteil der Definition ist die "Visual Line of Sight" (VLOS) - es muss stets eine Sichtlinie zum Flugmodell bestehen, um es zu steuern. Das sei der entscheidende Unterschied zu automatischen Flugsystemen, umgangssprachlich "Drohne".
Mit dem neuen Vorschlag für einen Artikel 15 wendet sich Bruno Delor jetzt an die CIAM Delegierten und bittet um Unterstützung der betroffenen nationalen Verbände.
12. FAI proposal for model flying activities 17 Jan 2017
13. Letter from FAI to CIAM Delegates 19 Jan 2017
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20. Jan. 2017 EASA fragt die europäischen Verbände nach Flugmodellen wie nach scharfen Waffen
Alessandro Cannizzaro, Impact Assessment Officer der EASA (also zuständig für Folgenabschätzung), möchte sich einen Überblick verschaffen, worum es bei Flugmodellen im europäischen Raum überhaupt geht. Dafür hat er einen Fragebogen entwickelt, der einerseits auf vernünftige Weise versucht, von der möglichen Zahl von Flugmodellen, von deren Herkunft und Einsatz einen Überblick zu gewinnen. Andererseits macht der Fragebogen deutlich, dass sein Kölner Autor nicht nur nie etwas mit Modellflug zu tun, sondern auch nie eine Fachzeitschrift wie Modell Aviator, modell flieger oder FMT in der Hand hatte. Für Cannizzaro sind Flugmodelle scharfe Waffen, die behördlich jede für sich registriert werden müssen. So ist der Fragebogen bei allem guten Willen auch ein erschreckendes Beispiel für die Ahnungslosigkeit, mit der die EASA auf den Modellflug losgeht.
14. EASA Questionnaire 20 Jan 2017 GW |
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