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Beauftragung der deutschen Modellflugverbände August 2019
Die EU hat mit ihrem am 28. Februar im EASA-Komitee abgestimmten Gesetz „on the rules and procedures for the operation of unmanned aircraft” für „Klubs und Verbände“ die Möglichkeit geschaffen, dass auch in Zukunft Modellflug weiterhin betrieben werden kann wie bisher. Dieser, vom EU-Parlament beschlossene „Erwägungsgrund“ ist Teil der entsprechenden EU-Grundverordnung und findet sich im neuen, detaillierten Gesetz als Nr. 27 der Vorbemerkungen wieder. Es ist eine Errungenschaft, um die sich der DMFV gemeinsam mit dem Schweizerischen Modellflugverband sehr bemüht hat und die nicht zuletzt den Parlamentariern zu verdanken ist, die für das gemeinsame Anliegen sensibilisiert werden konnten. Der Erwägungsgrund bedeutet im Detail, dass den Modellflugverbänden und -vereinen angeboten wird, dass sie bei den zuständigen Behörden vorstellig werden und beantragen: Wir möchten weiterhin Modellflug betreiben, wie wir es gewohnt sind – und wir sind im Gegenzug bereit, wie bisher die geltenden Gesetze und Verordnungen zu beachten.

Die europäische Agentur für Luftsicherheit EASA hatte es dem Modellflug nicht so leicht machen wollen. In ihren Gesetzesentwürfen gab es zwar von Anfang an einen Paragrafen, der besondere Bedingungen für den Modellflug vorsah. Doch er beschrieb, wie sich Klubs und Verbände um Betriebsgenehmigungen bewerben können und welche Auflagen sie dafür erfüllen müssen. Der Paragraf findet sich auch im endgültigen Gesetz; es ist die Bevollmächtigung nach Artikel 16 § 2 b).
Artikel 16 UAS Durchführungsverordnung deutsch.pdf

Noch bevor es zum ersten Gespräch am 16. April 2019 mit dem für die Umsetzung in deutsches Recht verantwortlichen Referat im Bundesministerium für Verkehr und Digitale Infrastruktur kam, hatte sich die Bundeskommission Modellflug im DAeC bereits festgelegt. Sie möchte sich ihr eigenes Modellfluggesetz schaffen, das sie „Standardisierte Regeln für Flugmodelle = StRfF“ nennt.

Das Vorgehen ist insofern konsequent, als sich die BuKoM im DAeC ja auch nicht am politischen Bemühen beteiligt hat, den Modellflug aus der Bindung an die Spezifische Kategorie mit ihren Auflagen für Drohnen zu lösen. Diese Bindung hatte die EASA vorgesehen; sie betrachtete den Modellflug als Beifang, der zwar kein großes Sicherheitsrisiko darstellt, aber dennoch den gleichen strengen Auflagen zu entsprechen hätte wie der zu regelnde Drohnenbetrieb.

Es ist schwer zu verstehen, dass der DAeC einen im Vergleich schwierigen und aufwendigen, rechtlichen Weg einschlägt. Wo doch ein einfacher angeboten wird! Einerseits scheinen die leitenden Modellflieger des Verbandes die luftrechtliche Situation des Modellflugs so negativ zu sehen, dass sie sich nicht einfach auf die aktuelle Gesetzgebung beziehen wollen. Aber glauben sie, dass sie den aktuellen Auflagen mit Aufstiegsgenehmigungen der Luftfahrtämter, Höhenbegrenzungen in Kontrollzonen oder Abstand zu Menschenansammlungen und Wohngebieten entgehen werden? Oder dass eine Behörde einen Verband besserstellt, bloß weil sich dieser den Exerzitien eines 80-Seiten-Handbuchs unterzieht?

Dessen erste 46 Seiten lagen bei der Konferenz von DAeC und DMFV zum Thema am 16. Mai 2019 in Kassel vor. Diese beziehen sich ganz überwiegend auf die aktuellen Gesetze und Verordnungen, ohne jeden revolutionären Anspruch.

Inzwischen hat sich auch der neue DAeC-Präsident Stefan Klett aufgeschlossen für diese Politik gezeigt. „Wir befürworten grundsätzlich die Beauftragung eines Verbandes als zuständige Stelle für den Modellflug. Das deutsche föderale System ist sehr komplex und schwerfällig. Der DAeC wünscht sich daher grundsätzlich eine schlanke und dienstleistungsorientierte Luftfahrtverwaltung.“ – Das stand in Kletts Themenpapier für den Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer, zitiert nach dem DAeC-Newsletter vom 30. Juli 2019. Man kann diesen Satz auch so lesen, dass – nach Bevollmächtigung des DAeC auf Basis seiner „StRfF“ – sich der 90.000-Mitglieder-Verband DMFV an die BuKoM mit 15.000 Mitgliedern wird wenden müssen, um weiterhin Modellflug betreiben zu dürfen. Der Eindruck wird verstärkt durch eine Presseerklärung vom 18. Juli 2019 nach einem Besuch der EASA: „Außerdem schärfte die Gesprächsrunde das beiderseitige Verständnis dafür, dass unter anderem der DAeC sich zum Ziel gesetzt hat, eine nationale Beauftragung für den Modellflug in Deutschland zu erlangen.“

Nach Gesprächen war Präsident Klett unterrichtet, dass der DMFV mit dem Modellflugbetrieb entsprechend geltender, bundesdeutscher Gesetze und Verordnungen beauftragt werden will. Hätte die nationale Strategie des DAeC mit ihrer „StRfF“ Erfolg, würde aus dem DMFV eine Untergruppierung des DAeC. Der epochale Schaden, die Abspaltung des DMFV von 1972, wäre behoben, die deutschen Modellflieger unter der „StRfF“ zwangsvereinigt. Man wird ja noch träumen dürfen.
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